Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB sichert den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner für die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung. Die Berechnung wirkt komplex — folgt aber klaren Regeln.
Wer hat Anspruch?
Anspruch hat der oder die wirtschaftlich Schwächere — unabhängig davon, wer die Trennung herbeigeführt hat. Voraussetzung ist im Wesentlichen, dass:
- die Ehe besteht (formal),
- die Ehegatten getrennt leben (§ 1567 BGB),
- ein Bedürftigkeit vorliegt und der andere leistungsfähig ist.
Grundsätze der Berechnung
Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten:
- Bruttoeinkommen feststellen (Lohn, Selbstständigkeit, Kapital, Mieten).
- Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen abziehen (in der Regel 5 % Pauschale, mindestens 50 €, höchstens 150 €).
- Schulden und ehebedingte Verbindlichkeiten berücksichtigen.
- Ergibt sich die Differenz der bereinigten Einkommen, beträgt der Unterhalt regelmäßig 3/7 dieser Differenz (Erwerbstätigenbonus).
Beispiel
- Ehemann bereinigtes Netto: 3.500 €
- Ehefrau bereinigtes Netto: 1.400 €
- Differenz: 2.100 €
- Trennungsunterhalt (3/7): 900 €
Das ist eine grobe Skizze — die Realität enthält fast immer Sonderfaktoren (Kindesunterhalt, Wohnvorteil, Boni, Steuerklassenwechsel, Selbstständigkeit).
Häufige Streitpunkte
- Steuerklasse: Wechsel nach Trennung beeinflusst das verfügbare Einkommen — und damit die Berechnung.
- Wohnvorteil: Wer mietfrei in einer Immobilie wohnt, hat einen unterhaltsrelevanten Vorteil.
- Bonus / variable Vergütung: Wird in der Regel anteilig berücksichtigt.
- Selbstständige: Drei-Jahres-Durchschnitt, Privatentnahmen, Investitionen sauber abgrenzen.
Was wir tun
Wir nehmen die Einkommensunterlagen beider Seiten auf, bereinigen sie nach gefestigter Rechtsprechung der OLG-Leitlinien (regelmäßig Düsseldorfer Tabelle und Berliner Leitlinien) und ermitteln einen belastbaren Wert. Daraus entwickeln wir entweder ein Vergleichsangebot oder bereiten den Verfahrenskostenhilfe-Antrag samt Anspruchsbegründung vor.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Tatsächliche Beträge hängen vom Einzelfall ab.