Aus einem Verkehrsunfall wird schnell ein Strafverfahren — wegen Unfallflucht (§ 142 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Trunkenheit (§ 316 StGB). Wir übernehmen die Verteidigung in jeder Verfahrensphase und sichern frühzeitig die Akteneinsicht.
Typische Tatvorwürfe
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§§ 315b/c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Die Folgen reichen von Geldstrafe und Fahrverbot bis zu Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.
Unser Vorgehen
Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen Beweismittel auf Verwertbarkeit, hinterfragen Messverfahren und Zeugenaussagen und entwickeln eine Verteidigungslinie — vom Einstellungsantrag über eine Verständigung bis zur streitigen Hauptverhandlung. Ziel ist immer: möglichst geringe Folgen für Strafregister, Punktekonto und Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnis schützen
Die Fahrerlaubnis ist häufig das wichtigste Anliegen unserer Mandanten. Wir prüfen, ob ein Fahrverbot unverhältnismäßig wäre — etwa wegen beruflicher Härte — und beantragen entsprechende Auflagen oder Verfahrensweisen.
Häufige Fragen
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