Eine Vorladung der Polizei, ein Strafbefehl, eine Hausdurchsuchung oder eine Anklage bedeuten Ausnahmezustand. Wer in diesem Moment richtig handelt, kann den Verfahrensausgang erheblich beeinflussen. Die wichtigste Regel: sich gegenüber Polizei und Behörden nicht ohne anwaltlichen Beistand zur Sache äußern. Wir übernehmen die Verteidigung — vom ersten Schritt bis zur Hauptverhandlung.
Wann Sie uns kontaktieren sollten
Sofort, wenn Sie als Beschuldigter geladen oder vernommen werden, wenn Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten, wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung droht oder durchgeführt wird, wenn Sie festgenommen wurden. Schweigen ist Ihr Recht — und meistens die richtige Entscheidung, bis die Verteidigung Akteneinsicht hatte.
Unser Vorgehen
Wir beantragen umgehend Akteneinsicht, sichten alle Beweismittel und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist je nach Lage ein Einstellungsantrag (§§ 153, 153a StPO), eine Verständigung oder eine streitige Verteidigung in der Hauptverhandlung mit kompetenter Beweisaufnahme.
Pflichtverteidigung
Bei schweren Vorwürfen oder zu erwartender Freiheitsstrafe haben Sie ein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Wir übernehmen Pflichtverteidigungen — die Kosten trägt zunächst die Staatskasse.
Typische Themen
- Eigentumsdelikte (Diebstahl, Betrug, Untreue)
- Körperverletzungsdelikte
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Aussagedelikte (§§ 153–161 StGB)
- Vermögensstrafrecht
Häufige Fragen
Konkreter Fall? Wir hören zu.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an — die Erstberatung ist kostenlos.
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