ordnungswidrigkeiten

Geblitzt worden — was jetzt zu tun ist

Ein Bußgeldbescheid landet im Briefkasten. Was sinnvoll ist und welche Fristen Sie kennen müssen — kurz und konkret.

Rechtsanwalt Fatih Çıbık1 min Lesezeit

Ein Blitzer ist meistens schnell vergessen — bis der Bescheid kommt. Wer den Brief richtig liest und die Fristen einhält, hat häufig deutlich mehr Spielraum, als auf den ersten Blick scheint.

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Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem von drei Fragen ab: Wie hoch ist das Bußgeld? Drohen Punkte? Drohen ein Fahrverbot oder Folgen für die Probezeit?

Die wichtigsten Fristen

  • Anhörungsbogen: keine Antwortpflicht zur Sache, aber Angabe zur Person. Schweigen Sie zur Sache, bis Sie anwaltlich beraten sind.
  • Bußgeldbescheid: 14 Tage Einspruchsfrist. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.
  • Verfolgungsverjährung: in der Regel drei Monate ab Tat — danach sechs Monate ab Bescheid. Verfristete Bescheide sind selten geworden, kommen aber vor.

Wann sich der Einspruch lohnt

  • Es droht ein Fahrverbot und ein Wegfall ist wirtschaftlich oder beruflich kaum zu verkraften.
  • Die Messung erscheint technisch zweifelhaft (Standort, Eichung, Toleranzwerte).
  • Sie sind in der Probezeit und es droht eine Aufbauseminar-Anordnung oder ein Verlust der Fahrerlaubnis.
  • Die Fahrereigenschaft ist unklar — etwa auf einem Frontfoto.

Was uns hilft

Bei Erstkontakt nützen uns:

  • Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen im Original,
  • ein Foto des Tatorts (Beschilderung, Sichtachse),
  • Ihr Punktekonto (Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt),
  • bei Probezeit: Probezeitbescheinigung.

Kosten

Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung tragen Sie in der Regel nichts. Ohne Rechtsschutz besprechen wir vorab transparent, welche Mandatsumfänge für Ihren Fall wirtschaftlich sinnvoll sind.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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